Zahnzusatz
Höherwertige Zahnbehandlungen, Implantate oder Zahnersatz werden über den GKV-Zuschuss hinaus erstattet.
Was die Kasse nicht zahlt
Gesetzlich Versicherte können mit Krankenzusatztarifen gezielt die Lücken der GKV schließen – ob Zahn, Krankenhaus, Sehhilfen oder Heilpraktiker. Wir helfen Ihnen, den richtigen Baustein zu finden.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Höherwertige Zahnbehandlungen, Implantate oder Zahnersatz werden über den GKV-Zuschuss hinaus erstattet.
Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus auf Wunsch des Versicherten.
Kosten für Brille oder Kontaktlinsen werden nach dem vereinbarten Tarif erstattet.
Behandlungen bei Heilpraktikern oder durch komplementäre Medizin können mitversichert werden.
Nur die Ergänzungen wählen, die Sie tatsächlich brauchen – wir helfen Ihnen, sinnvoll zu kombinieren.
Einzelne Ergänzungstarife sind bereits für geringe monatliche Beiträge erhältlich.
Wir vergleichen nicht nur den Beitrag, sondern vor allem den tatsächlichen Erstattungsumfang im Leistungsfall.
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Ja, das ist der häufigste Anwendungsfall. Krankenzusatzversicherungen richten sich in erster Linie an GKV-Versicherte, die bestimmte Leistungen aufwerten möchten.
Ja, bei den meisten Tarifen werden Gesundheitsfragen gestellt. Bei leichteren Ergänzungstarifen sind diese oft überschaubar.
Ja, in der Regel können Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und weitere Bausteine bei verschiedenen Gesellschaften kombiniert werden.
Vor allem der Erstattungssatz und die Jahreshöchstgrenzen. Einige Tarife erstatten einen hohen Prozentsatz, andere haben günstigere Beiträge, aber niedrigere Deckungen.