Tägliche Geldleistung
Ab dem vereinbarten Karenztag zahlt die Versicherung für jeden Krankheitstag den vereinbarten Tagessatz.
Einkommensersatz bei Krankheit
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt täglich einen vereinbarten Betrag, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Sie schützt vor dem Einkommenseinbruch bei längerer Erkrankung.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Ab dem vereinbarten Karenztag zahlt die Versicherung für jeden Krankheitstag den vereinbarten Tagessatz.
Der Beginn der Leistung kann frei gewählt werden – kurze Karenzzeiten bieten frühere Absicherung, längere senken den Beitrag.
Manche Tarife leisten auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit im Krankheitsfall.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Tagessatz, der Ihr Nettoeinkommen nach Ablauf der Lohnfortzahlung ersetzt.
Wir zeigen Ihnen, wie sich verschiedene Wartezeiten auf Beitrag und Leistung auswirken.
Gerade für Selbstständige ist das Krankentagegeld ein zentraler Baustein der Einkommenssicherung – wir kennen die besonderen Anforderungen.
Jetzt handeln
Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
Kostenlos & unverbindlich · Kein Provisionsverkauf · Im ersten Gespräch wird nichts unterschrieben
Das gesetzliche Krankengeld wird von der GKV ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt – begrenzt und oft unter dem Nettoeinkommen. Das private Krankentagegeld ergänzt oder ersetzt dies nach individueller Vereinbarung.
Das hängt vom vereinbarten Karenztag ab. Bei Angestellten bietet sich ein Beginn nach dem Ende der Lohnfortzahlung an (z. B. ab dem 43. Tag). Selbstständige wählen oft kürzere Karenzzeiten.
Der Tagessatz sollte das tatsächliche Nettoeinkommen nach Abzug von GKV-Krankengeld oder Lohnfortzahlung ersetzen. Wir berechnen das gemeinsam mit Ihnen.
Ja. Chronische Erkrankungen oder häufige Krankschreibungen in der Vergangenheit können zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen führen.