Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Pflegefall absichern – damit Sie selbst entscheiden können.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur zu einem Teil ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke und sichert Ihnen die Wahlfreiheit bei der Pflegeform.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Pflegeversicherung (privat) sinnvoll?

  • Personen, die im Pflegefall nicht auf staatliche Grundleistungen angewiesen sein wollen
  • Menschen, die ihre Angehörigen vor eigenen Zuzahlungspflichten schützen möchten
  • Vorsorgebewusste ab 40 Jahren, die günstige Beiträge noch nutzen können
  • Wer ambulante Pflege zu Hause bevorzugt und dafür finanzielle Mittel braucht

Was ist versichert?

Pflegetagegeld

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit erhalten Sie täglich einen vereinbarten Betrag, den Sie frei einsetzen können.

Pflegekostenversicherung

Alternativ werden tatsächlich entstehende Pflegekosten bis zur vereinbarten Höhe erstattet – besonders bei stationärer Pflege relevant.

Alle Pflegegrade abgedeckt

Gute Tarife leisten ab Pflegegrad 1 oder 2 und staffeln die Leistung mit zunehmendem Pflegebedarf.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Viele Tarife erlassen die Beiträge, sobald Pflegebedürftigkeit eingetreten ist – die Leistung läuft kostenfrei weiter.

Warum InterInsur?

Vergleich aller Pflegezusatztarife

Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegebahr – wir erklären die Unterschiede und empfehlen den richtigen Ansatz.

Frühzeitige Absicherung lohnt sich

Je früher der Abschluss, desto günstiger die Beiträge. Wir zeigen Ihnen, was früher Abschluss langfristig spart.

Persönliche Pflegeberatung

Wir helfen nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei Fragen zu Pflegeleistungen und der Beantragung im Leistungsfall.

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Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.

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Häufige Fragen zur Pflegeversicherung (privat)

Was zahlt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung?

Die gesetzliche Pflichtversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste monatliche Beträge, die in der Regel die tatsächlichen Pflegekosten nicht vollständig decken.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung?

Das Pflegetagegeld wird pauschal täglich ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag.

Ab welchem Pflegegrad leistet die Versicherung?

Das variiert je nach Tarif. Hochwertige Produkte leisten bereits ab Pflegegrad 1 oder 2. Achten Sie auf eine möglichst niedrige Leistungsschwelle.

Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Ja, in der Regel wird eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Bestehende Pflegebedürftigkeit führt zur Ablehnung, daher ist frühzeitiger Abschluss wichtig.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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