Pflegetagegeld
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit erhalten Sie täglich einen vereinbarten Betrag, den Sie frei einsetzen können.
Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur zu einem Teil ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke und sichert Ihnen die Wahlfreiheit bei der Pflegeform.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit erhalten Sie täglich einen vereinbarten Betrag, den Sie frei einsetzen können.
Alternativ werden tatsächlich entstehende Pflegekosten bis zur vereinbarten Höhe erstattet – besonders bei stationärer Pflege relevant.
Gute Tarife leisten ab Pflegegrad 1 oder 2 und staffeln die Leistung mit zunehmendem Pflegebedarf.
Viele Tarife erlassen die Beiträge, sobald Pflegebedürftigkeit eingetreten ist – die Leistung läuft kostenfrei weiter.
Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegebahr – wir erklären die Unterschiede und empfehlen den richtigen Ansatz.
Je früher der Abschluss, desto günstiger die Beiträge. Wir zeigen Ihnen, was früher Abschluss langfristig spart.
Wir helfen nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei Fragen zu Pflegeleistungen und der Beantragung im Leistungsfall.
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Die gesetzliche Pflichtversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste monatliche Beträge, die in der Regel die tatsächlichen Pflegekosten nicht vollständig decken.
Das Pflegetagegeld wird pauschal täglich ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag.
Das variiert je nach Tarif. Hochwertige Produkte leisten bereits ab Pflegegrad 1 oder 2. Achten Sie auf eine möglichst niedrige Leistungsschwelle.
Ja, in der Regel wird eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Bestehende Pflegebedürftigkeit führt zur Ablehnung, daher ist frühzeitiger Abschluss wichtig.