Einkommensabsicherung für Ihren Betrieb

Betriebsstillstand – finanziell überbrücken, ohne alles zu verlieren.

Ein Brand, eine Überschwemmung oder ein schwerer Maschinenausfall kann den Betrieb zum Stillstand bringen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?

  • Produktions- und Handwerksbetriebe mit physischen Betriebsstätten
  • Unternehmen, die bei einem Betriebsausfall erhebliche Fixkosten weitertragen müssen
  • Gastronomie, Einzelhandel und andere umsatzstarke Betriebe

Was ist versichert?

Entgangener Gewinn

Der Gewinn, den der Betrieb während der Unterbrechung nicht erwirtschaften kann, wird erstattet.

Laufende Kosten

Fixkosten wie Miete, Löhne und Darlehenstilgungen laufen auch während einer Betriebsstilllegung weiter. Diese werden übernommen.

Auslösendes Ereignis

In der Regel ist die Betriebsunterbrechungsversicherung an einen Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser) geknüpft – der sogenannte Sachschaden löst die BU-Leistung aus.

Warum InterInsur?

Individuelle Haftzeit

Die Haftzeit legt fest, wie lange die Versicherung leistet. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die realistische Wiederanlaufzeit Ihres Betriebs.

Branchenkenntnis

Wir kennen die branchenspezifischen Risiken und empfehlen Tarife mit passenden Deckungsrahmen.

Kombination mit Sachversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt die Sachversicherung. Wir koordinieren beide Deckungen aufeinander abgestimmt.

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Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Was löst eine Betriebsunterbrechungsversicherung aus?

In der klassischen Form muss ein versicherter Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm) vorliegen, der den Betrieb zum Stillstand zwingt. Es gibt auch Varianten für andere Auslöser wie Stromausfall oder Cyberangriff.

Wie lange zahlt die Versicherung?

Das hängt von der vereinbarten Haftzeit ab – üblich sind 12 bis 24 Monate. Wir empfehlen, die Haftzeit an die realistische Wiederanlaufzeit anzupassen.

Was ist der Unterschied zur Ertragsausfallversicherung?

Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall werden oft synonym verwendet. In manchen Kontexten unterscheiden sich die Begriffe nach Art der Berechnung (Rohertrag vs. Gewinn+Kosten). Wir klären die passende Form für Ihr Unternehmen.

Ist Pandemie mitversichert?

Standardmäßig nein. Pandemiebedingte Betriebsschließungen sind in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Es gibt spezielle Deckungskonzepte, die solche Risiken partiell einschließen.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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