Entgangener Gewinn
Der Gewinn, den der Betrieb während der Unterbrechung nicht erwirtschaften kann, wird erstattet.
Einkommensabsicherung für Ihren Betrieb
Ein Brand, eine Überschwemmung oder ein schwerer Maschinenausfall kann den Betrieb zum Stillstand bringen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Der Gewinn, den der Betrieb während der Unterbrechung nicht erwirtschaften kann, wird erstattet.
Fixkosten wie Miete, Löhne und Darlehenstilgungen laufen auch während einer Betriebsstilllegung weiter. Diese werden übernommen.
In der Regel ist die Betriebsunterbrechungsversicherung an einen Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser) geknüpft – der sogenannte Sachschaden löst die BU-Leistung aus.
Die Haftzeit legt fest, wie lange die Versicherung leistet. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die realistische Wiederanlaufzeit Ihres Betriebs.
Wir kennen die branchenspezifischen Risiken und empfehlen Tarife mit passenden Deckungsrahmen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt die Sachversicherung. Wir koordinieren beide Deckungen aufeinander abgestimmt.
Jetzt handeln
Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
Kostenlos & unverbindlich · Kein Provisionsverkauf · Im ersten Gespräch wird nichts unterschrieben
In der klassischen Form muss ein versicherter Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm) vorliegen, der den Betrieb zum Stillstand zwingt. Es gibt auch Varianten für andere Auslöser wie Stromausfall oder Cyberangriff.
Das hängt von der vereinbarten Haftzeit ab – üblich sind 12 bis 24 Monate. Wir empfehlen, die Haftzeit an die realistische Wiederanlaufzeit anzupassen.
Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall werden oft synonym verwendet. In manchen Kontexten unterscheiden sich die Begriffe nach Art der Berechnung (Rohertrag vs. Gewinn+Kosten). Wir klären die passende Form für Ihr Unternehmen.
Standardmäßig nein. Pandemiebedingte Betriebsschließungen sind in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Es gibt spezielle Deckungskonzepte, die solche Risiken partiell einschließen.