Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Firmenrechtsschutz – damit rechtliche Streitigkeiten Ihr Unternehmen nicht lähmen.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind im Geschäftsleben nicht selten. Der Firmenrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und ermöglicht es Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

  • Unternehmer und Selbstständige mit Mitarbeitern
  • Betriebe mit häufigen Vertragsbeziehungen und damit verbundenem Konfliktpotenzial
  • Unternehmen, die bei Arbeitsstreitigkeiten rechtlich abgesichert sein wollen

Was ist versichert?

Arbeitsrechtsschutz

Streitigkeiten mit Arbeitnehmern bei Kündigung, Abmahnung oder Lohnforderungen werden rechtlich unterstützt.

Vertragsrechtsschutz

Auseinandersetzungen aus Liefer-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen werden abgedeckt.

Steuerrechtsschutz

Streitigkeiten mit dem Finanzamt vor Finanzgerichten können mitversichert sein.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Versicherung prüft und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – inklusive Kostenübernahme für Gegenrechtsvertretung.

Warum InterInsur?

Maßgeschneidert für Unternehmen

Firmenrechtsschutz-Tarife sind auf betriebliche Risiken zugeschnitten. Wir finden den Tarif, der zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.

Kostenplanung im Streitfall

Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Mit dem Firmenrechtsschutz können Sie planen, ohne Kosten zu scheuen.

Breiter Anbieterzugang

Wir vergleichen Firmenrechtsschutz-Tarife nach Deckungssumme, Selbstbehalt und eingeschlossenen Rechtsgebieten.

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Häufige Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Was deckt der Firmenrechtsschutz nicht ab?

Patentstreitigkeiten, kartellrechtliche Verfahren und Streitigkeiten mit Gesellschaftern sind häufig ausgeschlossen. Wir klären die relevanten Ausschlüsse für Ihr Unternehmen.

Gibt es Wartezeiten beim Firmenrechtsschutz?

Ja, in der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten für die meisten Rechtsgebiete. Nur bei bereits abgeschlossenen Einzelverträgen kann ggf. auf Wartezeiten verzichtet werden.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer einen Firmenrechtsschutz abschließen?

Ja. Der Firmenrechtsschutz kann für verschiedene Unternehmensformen abgeschlossen werden – von Einzelunternehmen bis zur GmbH.

Was ist der Unterschied zu einem privaten Rechtsschutz?

Der private Rechtsschutz deckt Streitigkeiten im Privatbereich ab. Der Firmenrechtsschutz deckt betriebliche und unternehmerische Rechtsangelegenheiten.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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