Haftpflicht für Umwelteinwirkungen
Schäden an Boden, Wasser oder Luft durch betriebliche Tätigkeiten und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche Dritter werden abgedeckt.
Schutz bei Umweltschäden
Wer durch betriebliche Tätigkeiten Umweltschäden verursacht, haftet für deren Beseitigung und Folgeschäden. Die Umwelthaftpflicht schützt Ihren Betrieb vor den enormen Kosten solcher Vorfälle.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
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Schäden an Boden, Wasser oder Luft durch betriebliche Tätigkeiten und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche Dritter werden abgedeckt.
Die Kosten für die behördlich angeordnete Sanierung von Umweltschäden können über spezielle Bausteine mitversichert werden.
Sowohl plötzliche Unfälle (z. B. Tankleck) als auch allmähliche Einwirkungen können versichert werden.
Wir sind mit den umweltrechtlichen Anforderungen vertraut und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Umwelthaftpflicht ergänzt die Betriebshaftpflicht um den speziellen Umweltbereich, der in der BPH oft ausgeschlossen ist.
Wir analysieren Ihre betrieblichen Umweltrisiken und konfigurieren den Schutz entsprechend.
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Nur in sehr begrenztem Umfang. Systematische Umwelteinwirkungen und größere Umweltschäden sind typischerweise aus der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.
Schäden an Boden, Gewässern, Luft und geschützten Arten oder natürlichen Lebensräumen, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden.
Betriebe mit Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, unterirdischen Tanks, chemischen Substanzen oder anderen Umweltrisiken sollten unbedingt abgesichert sein.
Das USchadG verpflichtet Betreiber bestimmter Tätigkeiten zur Sanierung von Umweltschäden – unabhängig von Verschulden. Wir erklären die Implikationen für Ihren Betrieb.