Zahnersatz-Erstattung
Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen werden über den GKV-Festzuschuss hinaus bis zur vereinbarten Quote erstattet.
Hochwertige Zahnversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur einen Teil der Zahnbehandlungskosten. Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke – für Zahnersatz, Implantate und professionelle Zahnreinigung.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen werden über den GKV-Festzuschuss hinaus bis zur vereinbarten Quote erstattet.
Hochwertige Tarife übernehmen einen Teil der Implantatkosten, die von der GKV nicht bezuschusst werden.
Kosten für PZR können je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet werden.
Für Kinder und Jugendliche können kieferorthopädische Maßnahmen mitversichert werden, die über den GKV-Standard hinausgehen.
Wir vergleichen Tarife nach der tatsächlichen Erstattungsquote und Jahreshöchstgrenzen – denn günstiger Beitrag allein reicht nicht.
Einige Tarife haben Staffelgrenzen in den ersten Jahren. Wir zeigen Ihnen Tarife, die von Beginn an voll leisten.
Viele Zahnzusatztarife können ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
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Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
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Möglichst bevor Sie konkrete Behandlungspläne haben. Viele Tarife haben Wartezeiten oder schließen bereits bekannte Zahnschäden aus.
Manche Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren auf einen Betrag. So werden hohe Kosten unmittelbar nach Abschluss gedeckelt. Wir empfehlen Tarife ohne oder mit kurzer Staffel.
Nur in Tarifen mit explizitem Implantateinschluss. Standard-Tarife ohne diese Klausel übernehmen Implantate nicht.
Ja, in der Regel reichen Sie Heil- und Kostenpläne sowie Rechnungen beim Versicherer ein. Wir helfen Ihnen dabei, den Prozess reibungslos zu gestalten.