StaRUG-Gutachten für Geschäftsführer
Für GmbH-Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer
Seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) Geschäftsleiter, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, fortlaufend zu überwachen (§ 1 StaRUG). Dazu gehört auch ein angemessener Versicherungsschutz.
Warum das Sie persönlich betrifft
Viele Unternehmer führen ihre Firma als GmbH oder UG — gerade, um die persönliche Haftung auszuschließen. Verletzt die Geschäftsleitung jedoch ihre Sorgfaltspflichten, haftet sie der Gesellschaft gegenüber persönlich mit ihrem Privatvermögen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). In der Insolvenz macht typischerweise der Insolvenzverwalter diese Ansprüche geltend.
Der entscheidende Punkt, den kaum jemand kennt: Die Beweislast liegt beim Geschäftsführer. Nach ständiger Rechtsprechung muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat — nicht die Gegenseite das Gegenteil. Ohne Dokumentation ist dieser Nachweis kaum zu führen.
Existenzgefährdende Risiken wie Feuer, Betriebsunterbrechung, Haftungs- oder Cyberschäden gehören zu den Entwicklungen, die nach § 1 StaRUG fortlaufend zu überwachen sind. Ob solche Risiken versichert oder bewusst selbst getragen werden, ist eine unternehmerische Entscheidung — sie muss aber informiert getroffen und sollte dokumentiert werden.
Was im Ernstfall passiert — die Kette, die niemand auf dem Zettel hat
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Der Großschaden
Feuer, Haftungsfall, Cyberangriff — laut GDV verursachen Betriebsunterbrechungen dabei häufig höhere Kosten als der Sachschaden selbst.
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Die Lücke
Das Risiko war nicht oder zu niedrig versichert — und es gibt keine dokumentierte, bewusste Entscheidung dagegen.
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Die Insolvenz
Das Unternehmen kann den Ausfall nicht tragen. Ein Insolvenzverwalter übernimmt — und prüft regelmäßig, ob die Geschäftsleitung ihre Pflichten erfüllt hat.
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Die persönliche Inanspruchnahme
Ansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG richten sich gegen das Privatvermögen. Und: Nach ständiger Rechtsprechung muss der Geschäftsführer beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat — nicht umgekehrt. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren.
Zur Größenordnung (Quelle: GDV)
- Bei den zehn größten Sachschäden 2021 (zusammen 870 Mio. €) entfielen 45 % auf entgangene Erlöse durch Betriebsunterbrechung — nicht auf den Sachschaden.
- 80 % der Cyberangriffe treffen kleine und mittlere Unternehmen; der durchschnittliche Cyber-Schaden lag 2023 bei rund 45.000 €.
- In der D&O-Praxis betreffen nach Branchenangaben über zwei Drittel der Schadenfälle die Innenhaftung — Anspruchsteller ist zunehmend der Insolvenzverwalter.
So läuft die Prüfung ab
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Fragenkatalog & Bestandsaufnahme
Wir nehmen Ihr Unternehmen strukturiert auf: Tätigkeit, Risiken, bestehende Policen. Sie stellen uns die Versicherungsunterlagen zur Verfügung — mehr müssen Sie zunächst nicht tun.
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Prüfung durch Sachverständige
Jede Police wird auf Vertragsumfang und Lücken geprüft — nach den Standards des BVSV (Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen), dem wir angeschlossen sind.
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Ihr Ampel-Gutachten
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit klarer Bewertung: Grün, Gelb oder Rot — inklusive konkreter Handlungsempfehlungen, wo nachjustiert werden sollte.
Das Ergebnis: Ihr Ampel-Gutachten
Grün
Ihr Versicherungsschutz ist angemessen ausgestaltet. Das Gutachten dokumentiert das — jährlich erneuert.
Gelb
Es gibt Punkte, an denen nachjustiert werden sollte — das Gutachten benennt sie konkret.
Rot
Es bestehen erhebliche Deckungslücken, die zügig geschlossen werden sollten, um Risiken für Unternehmen und Geschäftsleitung zu vermeiden.
Was das Gutachten leistet — und was nicht
Wir sagen Ihnen auch hier ehrlich, was Sache ist:
Das leistet es
- Es dokumentiert, dass Sie Ihre versicherbaren Risiken fachkundig erfasst und bewertet haben — genau der Nachweis, den Sie wegen der Beweislastumkehr im Ernstfall selbst führen müssen.
- Es schafft die informierte Grundlage für Ihre Entscheidung „versichern oder bewusst selbst tragen" — und hält sie fest.
- Es deckt Lücken und Doppelversicherungen auf — oft zahlt sich die Prüfung schon über eingesparte Beiträge aus.
Das leistet es nicht
- Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — § 1 StaRUG verlangt kein bestimmtes Gutachten. Es ist ein Werkzeug, um der Pflicht nachweisbar nachzukommen.
- Es ersetzt weder ein Liquiditäts-Frühwarnsystem noch eine D&O-Versicherung.
- Es schützt nicht, wenn erkannte Lücken danach ignoriert werden — festgestellte Risiken müssen geschlossen oder die Entscheidung dagegen dokumentiert werden.
Kosten & Unabhängigkeit
Das Gutachten kostet rund 500 € im Jahr — und wird jährlich erneuert, damit die Dokumentation aktuell bleibt (neue Maschinen, neue Mitarbeiter, geänderte Risiken).
Wichtig: Das Gutachten ist unabhängig. Werden Lücken festgestellt, können Sie sie über uns schließen — oder über Ihren bestehenden Makler. Sie kaufen die Prüfung, keine Verträge.
Wann wurde Ihr Versicherungsschutz zuletzt begutachtet?
Sprechen Sie uns an — wir erklären Ihnen in einem kurzen Gespräch, was für Ihr Unternehmen nötig ist.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Pflichten nach dem StaRUG (§ 1), die Geschäftsleiterhaftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 15b InsO) und branchenübliche Zahlen (Quelle: GDV). Sie ersetzt keine Rechtsberatung.