Personenschäden
Verletzt jemand durch Ihr Versehen – z. B. durch einen Stolperfallen – haftet die Versicherung für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzengeld.
Die wichtigste Versicherung im Alltag
Wer anderen Menschen oder deren Eigentum versehentlich Schaden zufügt, haftet dafür – unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Verletzt jemand durch Ihr Versehen – z. B. durch einen Stolperfallen – haftet die Versicherung für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzengeld.
Beschädigen Sie das Eigentum anderer – z. B. das Laptop eines Freundes – übernimmt die Versicherung die Reparatur- oder Ersatzkosten.
Aus Personen- oder Sachschäden können sich weitere finanzielle Folgen ergeben, die ebenfalls mitversichert sind.
Werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen, übernimmt die Versicherung die Abwehr – inklusive Rechtskosten.
Wir empfehlen Tarife mit mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme. Der Preisunterschied zu niedrigen Summen ist gering, das Risiko aber erheblich.
Viele Tarife schließen im Haushalt lebende Familienmitglieder mit ein. Wir prüfen, wer mitversichert ist.
Eine gute Privathaftpflicht ist erschwinglich. Wir finden den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Haushaltssituation.
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Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie ist eine der empfehlenswertesten Versicherungen überhaupt, da die Haftung für Schäden in Deutschland unbegrenzt ist.
In der Regel ja, solange sie im Haushalt leben und keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht deliktisch.
Die Schadenshaftpflicht ist die übliche Form – sie deckt tatsächlich entstandene Schäden. Die Summenhaftpflicht ist eine Sonderform bei bestimmten Berufen. Für Private ist die Schadenshaftpflicht relevant.
Ja. Mieter sind durch die Privathaftpflicht bei Mietschäden abgesichert – z. B. wenn durch einen überlaufenden Wasserhahn der Boden beschädigt wird.