Schutz für Pferdehalter und Reiter

Pferdehalterhaftpflicht – weil Pferde großen Schaden anrichten können.

Ein Pferd kann durch sein Verhalten erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Als Pferdehalter haften Sie dafür – unbegrenzt. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Ihr Vermögen.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Pferdehalterhaftpflicht sinnvoll?

  • Alle Pferdehalter – in vielen Bundesländern vorgeschrieben
  • Personen, die Pferde auf fremdem Grund einstellen
  • Reiter, die fremde Pferde reiten und für Schäden haften könnten

Was ist versichert?

Personenschäden

Verletzt Ihr Pferd jemanden – z. B. durch Ausschlagen oder Durchgehen – übernimmt die Versicherung die Schadensersatzpflichten.

Sachschäden durch das Pferd

Schäden an Zäunen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die das Pferd verursacht, sind mitversichert.

Reiterhaftpflicht (optional)

Einige Tarife schließen auch die persönliche Haftpflicht beim Reiten fremder Pferde mit ein.

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Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Pferdehaltung und vergleichen Tarife, die alle relevanten Risiken abdecken.

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Pferdehaltung hat viele Facetten – wir beraten Sie umfassend zu Haftung, Einstellung und Reitbetrieb.

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Im Leistungsfall stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.

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Häufige Fragen zur Pferdehalterhaftpflicht

Ist die Pferdehalterhaftpflicht Pflicht?

In einigen Bundesländern ja. Unabhängig davon ist sie dringend zu empfehlen, da Pferde als Großtiere erhebliche Schäden verursachen können.

Gilt die Versicherung auch auf Turnieren?

Das ist tarifabhängig. Viele Tarife schließen Turnierteilnahmen ein. Wir klären das beim Vertragsabschluss.

Was ist, wenn jemand anderes mein Pferd reitet?

In der Regel haftet der Halter als Eigentümer. Ob der Reiter separat versichert ist, hängt vom Tarif ab. Wir empfehlen, dies vertraglich zu klären.

Muss ich das Pferd beim Abschluss angeben?

Ja, Angaben zum Pferd (Rasse, Alter, Haltungsart) sind für die Beitragsberechnung erforderlich.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

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Christel Frauenrath-Sievers

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