Personenschäden
Verletzt Ihr Pferd jemanden – z. B. durch Ausschlagen oder Durchgehen – übernimmt die Versicherung die Schadensersatzpflichten.
Schutz für Pferdehalter und Reiter
Ein Pferd kann durch sein Verhalten erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Als Pferdehalter haften Sie dafür – unbegrenzt. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Ihr Vermögen.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Verletzt Ihr Pferd jemanden – z. B. durch Ausschlagen oder Durchgehen – übernimmt die Versicherung die Schadensersatzpflichten.
Schäden an Zäunen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die das Pferd verursacht, sind mitversichert.
Einige Tarife schließen auch die persönliche Haftpflicht beim Reiten fremder Pferde mit ein.
Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Pferdehaltung und vergleichen Tarife, die alle relevanten Risiken abdecken.
Pferdehaltung hat viele Facetten – wir beraten Sie umfassend zu Haftung, Einstellung und Reitbetrieb.
Im Leistungsfall stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.
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In einigen Bundesländern ja. Unabhängig davon ist sie dringend zu empfehlen, da Pferde als Großtiere erhebliche Schäden verursachen können.
Das ist tarifabhängig. Viele Tarife schließen Turnierteilnahmen ein. Wir klären das beim Vertragsabschluss.
In der Regel haftet der Halter als Eigentümer. Ob der Reiter separat versichert ist, hängt vom Tarif ab. Wir empfehlen, dies vertraglich zu klären.
Ja, Angaben zum Pferd (Rasse, Alter, Haltungsart) sind für die Beitragsberechnung erforderlich.