Staatliche Grund- und Kinderzulage
Förderberechtigte Personen erhalten eine jährliche Grundzulage; für Kinder mit Kindergeldanspruch gibt es zusätzlich eine Kinderzulage.
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Die Riester-Versicherung ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Zulagen und steuerliche Vorteile helfen, die Rentenlücke zu verkleinern – besonders attraktiv für Familien mit Kindern.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Förderberechtigte Personen erhalten eine jährliche Grundzulage; für Kinder mit Kindergeldanspruch gibt es zusätzlich eine Kinderzulage.
Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Günstigerprüfung oder Zulage vorteilhafter ist.
Riester-Verträge müssen mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Förderung zum Rentenbeginn garantieren.
Die Riester-Rente wird als lebenslange monatliche Zahlung ab dem vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt.
Ob Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan – wir vergleichen alle Produktformen und finden das passende Modell.
Wir unterstützen Sie beim Einrichten des Dauerzulagenantrags, damit Sie keine Förderung verschenken.
Riester ist nicht für jeden optimal. Wir beraten ehrlich, ob und in welcher Form Riester zu Ihrer Situation passt.
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Grundsätzlich alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die meisten Arbeitnehmer, sowie Beamte und bestimmte Selbstständige mit Rentenversicherungspflicht.
Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro. Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gibt es zusätzlich eine Kinderzulage je Kind.
Der Vertrag bleibt bestehen und kann mitgenommen werden. Förderung und Beiträge laufen weiter, sofern Sie weiterhin förderberechtigt sind.
Eine Kündigung ist möglich, führt aber zur Rückzahlung der Förderung und kann steuerliche Folgen haben. Wir klären Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Übertragung auf einen anderen Anbieter.