Umfassender Rechtsschutz

Ihr Recht durchsetzen – in allen Lebensbereichen.

Der Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz ist die umfassendste Form der Rechtsschutzversicherung. Er deckt rechtliche Streitigkeiten im Privatleben, im Beruf und im Straßenverkehr in einer Police ab.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz sinnvoll?

  • Berufstätige, die in allen drei Bereichen abgesichert sein möchten
  • Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichem Konfliktpotenzial
  • Autofahrer, die Verkehrsstreitigkeiten absichern wollen
  • Mieter oder Eigentümer mit möglichem Mietrechtsstreit

Was ist versichert?

Privatrechtsschutz

Deckt Streitigkeiten aus dem privaten Bereich ab – z. B. Kaufverträge, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Schadenersatzansprüche.

Berufsrechtsschutz

Schützt Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wie Kündigung, Abmahnung oder Lohnstreitigkeiten.

Verkehrsrechtsschutz

Deckt rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Fahrzeug und den Straßenverkehr – z. B. nach Unfällen oder bei Bußgeldbescheiden.

Anwaltskosten und Gerichtskosten

Honorare, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und ggf. Kosten der Gegenseite werden bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Warum InterInsur?

Breite Anbieterauswahl

Wir vergleichen Tarife nach Deckungssumme, Selbstbehalt und eingeschlossenen Rechtsgebieten – für den besten Schutz.

Telefonische Rechtsberatung

Viele Tarife bieten eine kostenlose Erstberatungshotline. Wir achten auf diesen wertvollen Zusatznutzen.

Persönliche Beratung im Streitfall

Wenn ein Rechtsfall eintritt, begleiten wir Sie bei der Schadensmeldung und der Auswahl eines geeigneten Anwalts.

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Häufige Fragen zur Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Berufsrechtsschutz?

Der Privatrechtsschutz deckt Streitigkeiten im privaten Alltag ab. Der Berufsrechtsschutz ist speziell für Konflikte am Arbeitsplatz konzipiert, z. B. bei Kündigung oder Abmahnung.

Gibt es Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?

Ja, in der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten für die meisten Rechtsgebiete. Für Verkehrsrechtsschutz und Strafrechtsschutz entfällt die Wartezeit häufig.

Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?

Ja. Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Was gilt bei Streitigkeiten vor dem Abschluss?

Ereignisse vor dem Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit sind nicht gedeckt. Der Streitfall muss nach dem Ende der Wartezeit eingetreten sein.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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