Täglich Geld im Pflegefall

Pflegetagegeld – flexible Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit.

Das Pflegetagegeld zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit täglich einen vereinbarten Betrag – unabhängig davon, welche Pflegeform Sie wählen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Pflege.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Pflegetagegeldversicherung sinnvoll?

  • Personen, die im Pflegefall finanzielle Flexibilität behalten möchten
  • Menschen, die ambulante Pflege zu Hause bevorzugen und dafür Geld brauchen
  • Familien, bei denen Angehörige pflegen und hierfür kompensiert werden sollen

Was ist versichert?

Tägliche Geldleistung je Pflegegrad

Der ausgezahlte Betrag steigt mit dem Pflegegrad. So ist sichergestellt, dass höhere Pflegebedürftigkeit auch mehr Mittel zur Verfügung stellt.

Freie Verwendung

Das Pflegetagegeld kann frei verwendet werden – für professionelle Pflege, Umbaumaßnahmen oder als Ausgleich für pflegende Angehörige.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

In vielen Tarifen entfällt die Beitragspflicht, sobald Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Warum InterInsur?

Klarer Leistungsvergleich

Wir vergleichen Pflegetagegeld-Tarife nach Leistungshöhe je Pflegegrad, Beiträgen und Gesundheitsfragen.

Früher Abschluss empfohlen

Je früher Sie absichern, desto günstiger der Beitrag und desto weniger Risiko durch Vorerkrankungen.

Kombination mit weiteren Pflegeprodukten

Wir zeigen Ihnen, wie Pflegetagegeld, gesetzliche Pflegeversicherung und weitere Bausteine optimal zusammenwirken.

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Häufige Fragen zur Pflegetagegeldversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung?

Das Pflegetagegeld zahlt pauschal pro Tag, unabhängig von tatsächlichen Kosten. Die Pflegekostenversicherung erstattet konkrete Ausgaben. Das Pflegetagegeld ist flexibler einsetzbar.

Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt?

Das variiert je nach Tarif. Viele Pflegetagegeld-Tarife leisten ab Pflegegrad 2, hochwertige auch ab Pflegegrad 1.

Zählt das Pflegetagegeld auf staatliche Leistungen an?

Nein. Das private Pflegetagegeld wird zusätzlich zu gesetzlichen Pflegeleistungen ausgezahlt und nicht angerechnet.

Was passiert, wenn sich der Pflegegrad ändert?

Die Leistung wird entsprechend angepasst. Steigt der Pflegegrad, steigt in der Regel auch das ausgezahlte Tagegeld.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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