Managerhaftpflicht

D&O-Versicherung – Führungskräfte persönlich absichern.

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte können für Fehler in ihrer Amtsführung persönlich haften. Die D&O-Versicherung schützt Führungspersonen vor finanziellen Konsequenzen von Managementfehlern.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die D&O-Versicherung (Directors & Officers) sinnvoll?

  • Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften
  • Vorstände von Aktiengesellschaften und Stiftungen
  • Leitende Angestellte und Prokuristen
  • Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder

Was ist versichert?

Persönliche Haftung von Leitungsorganen

Die D&O-Versicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die gegen Führungskräfte geltend gemacht werden – z. B. durch das Unternehmen, Gesellschafter oder Gläubiger.

Innenansprüche

Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Führungskräfte (z. B. nach Insolvenz) sind ein häufiger Leistungsfall.

Außenansprüche

Ansprüche von Dritten – Gläubigern, Vertragspartnern oder Behörden – werden ebenfalls abgedeckt.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Versicherung prüft Ansprüche auf ihre Berechtigung und übernimmt die Rechtsverteidigung.

Warum InterInsur?

Individuelle Deckungskonzepte

D&O-Tarife sind komplex und müssen auf die Unternehmensform, Branche und Führungsstruktur zugeschnitten sein. Wir finden das passende Konzept.

Persönlicher Selbstbehalt

In börsennotierten Unternehmen ist ein persönlicher Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären die Implikationen.

Ergänzende Strafrechtsschutz-Bausteine

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Führungskräfte können durch Strafrechtsschutz-Bausteine abgesichert werden.

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Häufige Fragen zur D&O-Versicherung (Directors & Officers)

Wer ist durch die D&O-Versicherung geschützt?

In der Regel alle aktuellen und früheren Organmitglieder – also Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und in manchen Tarifen auch leitende Angestellte.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

In der Regel das Unternehmen als Versicherungsnehmer für seine Führungskräfte als versicherte Personen.

Was ist der Unterschied zwischen D&O und Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflicht schützt bei fachlichen Fehlern in der Berufsausübung. D&O schützt Führungskräfte speziell bei Managemententscheidungen und Organpflichten.

Deckt D&O auch Strafverfahren ab?

D&O-Versicherungen decken primär Schadensersatzansprüche. Strafverteidigungskosten können über spezielle Bausteine oder eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung abgedeckt werden.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

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  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
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  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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