Persönliche Haftung von Leitungsorganen
Die D&O-Versicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die gegen Führungskräfte geltend gemacht werden – z. B. durch das Unternehmen, Gesellschafter oder Gläubiger.
Managerhaftpflicht
Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte können für Fehler in ihrer Amtsführung persönlich haften. Die D&O-Versicherung schützt Führungspersonen vor finanziellen Konsequenzen von Managementfehlern.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Die D&O-Versicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die gegen Führungskräfte geltend gemacht werden – z. B. durch das Unternehmen, Gesellschafter oder Gläubiger.
Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Führungskräfte (z. B. nach Insolvenz) sind ein häufiger Leistungsfall.
Ansprüche von Dritten – Gläubigern, Vertragspartnern oder Behörden – werden ebenfalls abgedeckt.
Die Versicherung prüft Ansprüche auf ihre Berechtigung und übernimmt die Rechtsverteidigung.
D&O-Tarife sind komplex und müssen auf die Unternehmensform, Branche und Führungsstruktur zugeschnitten sein. Wir finden das passende Konzept.
In börsennotierten Unternehmen ist ein persönlicher Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären die Implikationen.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Führungskräfte können durch Strafrechtsschutz-Bausteine abgesichert werden.
Jetzt handeln
Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
Kostenlos & unverbindlich · Kein Provisionsverkauf · Im ersten Gespräch wird nichts unterschrieben
In der Regel alle aktuellen und früheren Organmitglieder – also Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und in manchen Tarifen auch leitende Angestellte.
In der Regel das Unternehmen als Versicherungsnehmer für seine Führungskräfte als versicherte Personen.
Die Berufshaftpflicht schützt bei fachlichen Fehlern in der Berufsausübung. D&O schützt Führungskräfte speziell bei Managemententscheidungen und Organpflichten.
D&O-Versicherungen decken primär Schadensersatzansprüche. Strafverteidigungskosten können über spezielle Bausteine oder eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung abgedeckt werden.