Vermögensschäden durch Beratungsfehler
Entsteht einem Kunden durch einen Fehler in Ihrer Beratung oder Leistung ein finanzieller Schaden, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Für Freiberufler und Dienstleister
Freiberufler und beratende Berufe haften für Fehler bei der Berufsausübung. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, die aus fehlerhafter oder unvollständiger Berufsleistung entstehen.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Entsteht einem Kunden durch einen Fehler in Ihrer Beratung oder Leistung ein finanzieller Schaden, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Auch Personenschäden, die bei der Berufsausübung entstehen, sind mitversichert.
Schäden an Sachen des Auftraggebers, die bei Ihrer Tätigkeit entstehen, werden abgedeckt.
Die Versicherung prüft und wehrt unberechtigte Forderungen ab – inklusive Rechtskosten.
Berufshaftpflicht-Tarife sind stark berufsgruppenabhängig. Wir kennen die relevanten Anbieter für Ihren Beruf.
Für bestimmte Berufe ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen sicher, dass Ihr Tarif die Mindestanforderungen erfüllt.
Wir analysieren Ihr konkretes Tätigkeitsprofil und empfehlen eine bedarfsgerechte Deckungssumme.
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Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
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Alle, die gegen Entgelt Dienstleistungen erbringen und für Fehler haften können. Für bestimmte Berufe wie Anwälte, Steuerberater oder Architekten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Berufshaftpflicht deckt speziell Schäden aus der Berufsleistung ab – also Fehler, Beratungsmängel oder unvollständige Arbeit. Die Betriebshaftpflicht deckt allgemeine betriebliche Risiken wie Personen- und Sachschäden ab.
Das hängt von der Branche und dem möglichen Schadensausmaß ab. Wir empfehlen Deckungssummen, die das realistische Worst-Case-Szenario abdecken.
Viele Berufshaftpflicht-Tarife bieten eine Rückwärtsdeckung, sodass auch Schadenersatzansprüche aus früheren Tätigkeiten gedeckt sein können.