Schutz bei Beratungsfehlern und Pflichtverletzungen

Vermögensschadenhaftpflicht – wenn Ihr Fehler Geld kostet.

Entsteht einem Kunden durch einen Fehler in Ihrer Leistung ein finanzieller Schaden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt, greift die Vermögensschadenhaftpflicht.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht (Gewerbe) sinnvoll?

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter
  • Unternehmensberater und Coaches
  • IT-Dienstleister und Softwareentwickler
  • Alle, deren Fehler direkte finanzielle Konsequenzen für Auftraggeber haben können

Was ist versichert?

Reine Vermögensschäden

Fehler in der Beratung, Planung oder Ausführung, die einen finanziellen Schaden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden verursachen, sind abgedeckt.

Verletzung von Informationspflichten

Schäden aus unterlassener oder fehlerhafter Information gegenüber dem Auftraggeber sind mitversichert.

Fristversäumnisse

Schäden durch verpasste Fristen oder Termine – z. B. bei steuerlichen Einreichungen – können abgedeckt sein.

Warum InterInsur?

Kombination mit Berufshaftpflicht

Viele Berufshaftpflicht-Tarife enthalten bereits eine Vermögensschadenkomponente. Wir klären, was Ihr Vertrag abdeckt und wo Lücken bestehen.

Deckungssumme an Auftragsvolumen anpassen

Die Deckungssumme sollte das realistische Schadensausmaß eines größten Fehlers abbilden. Wir ermitteln das gemeinsam mit Ihnen.

Unabhängige Marktanalyse

Wir vergleichen Vermögensschadenhaftpflicht-Tarife verschiedener Gesellschaften – für den besten Schutz zu fairem Beitrag.

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Passenden Tarif für Ihre Vermögensschadenhaftpflicht (Gewerbe) finden

Unsere unabhängigen Berater vergleichen den Markt für Sie und empfehlen nur Tarife, die wirklich zu Ihrer Situation passen.

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Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht (Gewerbe)

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – z. B. wenn durch einen Steuerberatungsfehler eine Steuernachzahlung entsteht oder ein Beratungsfehler zu einem Fehlinvestment führt.

Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht?

Viele Berufshaftpflicht-Tarife decken reine Vermögensschäden bereits mit ab. Bei besonders hohen Risiken oder spezifischen Berufsgruppen ist eine eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht empfehlenswert.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Das richtet sich nach dem möglichen Schadensausmaß. Bei Unternehmensberatern oder IT-Dienstleistern mit großen Projekten sollten die Deckungssummen entsprechend hoch sein.

Gilt der Schutz auch für frühere Tätigkeiten?

Manche Tarife bieten eine Rückwärtsdeckung für vor dem Vertragsabschluss erbrachte Leistungen. Wir achten auf diese Klausel beim Vergleich.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben
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