Personenschäden durch Produkte
Wird eine Person durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Haftpflichtschutz für Hersteller und Händler
Wer Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, haftet für Schäden, die diese Produkte bei Dritten verursachen. Die Produkthaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Wird eine Person durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Beschädigt ein fehlerhaftes Produkt das Eigentum Dritter, werden die Schadensersatzansprüche gedeckt.
Aus Personen- oder Sachschäden folgen oft weitere finanzielle Ansprüche, die ebenfalls mitversichert sind.
Produktrückrufe können sehr kostenintensiv sein. Einige Tarife bieten hierfür eine gesonderte Rückrufkostenversicherung.
Wir erklären Ihnen, welche Haftungsrisiken aus dem Produkthaftungsgesetz für Ihr Unternehmen relevant sind.
Bei Serienfehlern – also Fehlern, die viele Produkte betreffen – können Deckungsgrenzen greifen. Wir achten auf günstige Klauselgestaltung.
Für Unternehmen, die exportieren, ist weltweiter Schutz wichtig. Wir empfehlen Tarife mit internationaler Deckung.
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Oft ja, als Grunddeckung. Bei Unternehmen mit hohem Produktrisiko empfiehlt sich jedoch eine eigenständige, höher dotierte Produkthaftpflichtpolice.
Der Hersteller des Endprodukts, der Hersteller von Teilprodukten und Importeure haften nach ProdHaftG. Händler haften nur unter bestimmten Umständen als Quasi-Hersteller.
Bei einem Serienfehler – wenn ein Fehler viele gleichartige Produkte betrifft – begrenzt die Serienklausel die Leistung. Wir achten auf günstige Regelungen.
Das ist tarifabhängig. Für exportierende Unternehmen empfehlen wir ausdrücklich weltweiten Versicherungsschutz.