Schutz für Ehrenamtliche

Vereinsvorstand absichern – persönliche Haftung ausschließen.

Wer ehrenamtlich als Vereinsvorstand tätig ist, kann persönlich für Fehler haften. Eine Vereinsvorstand-Haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen im Ehrenamt.

Hans Sievers

Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen

mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen

Für wen ist die Vereinsvorstand-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

  • Vorstandsmitglieder von Sportvereinen, Verbänden oder gemeinnützigen Organisationen
  • Schatzmeister und Kassenführer, die mit Vereinsfinanzen umgehen
  • Personen, die ehrenamtlich Leitungsverantwortung übernehmen

Was ist versichert?

Vermögensschadenshaftpflicht

Führt eine Entscheidung des Vorstands zu einem finanziellen Schaden des Vereins oder Dritter, greift die Versicherung.

Außenhaftung gegenüber Dritten

Ansprüche von außen – z. B. durch Vertragspartner oder Mitglieder – werden abgedeckt.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen wird übernommen, inklusive Rechtskosten.

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Persönliche Beratung

Wir klären mit Ihnen, welchen Versicherungsschutz der Verein selbst und welchen der Vorstand persönlich benötigt.

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Häufige Fragen zur Vereinsvorstand-Haftpflichtversicherung

Haftet ein Vereinsvorstand persönlich?

Ja. Vorstandsmitglieder können persönlich für Schäden haften, die sie in ihrer Amtsführung verursachen – auch wenn die Handlung im besten Glauben erfolgte.

Deckt die Vereinsversicherung auch den Vorstand ab?

Nicht immer. Viele Vereinsversicherungen schützen den Verein als Organisation, nicht aber die einzelnen Vorstandsmitglieder persönlich.

Was ist D&O für Vereine?

D&O (Directors & Officers) ist der Begriff für Managerhaftpflicht – im Vereinskontext spricht man von Vereinsvorstand-Haftpflicht. Das Prinzip ist dasselbe: persönlicher Schutz von Leitungspersonen.

Wer zahlt die Versicherung – der Vorstand oder der Verein?

Das ist variabel. Häufig zahlt der Verein die Prämie als Aufwandsentschädigung für den Vorstand. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

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