Vermögensschadenshaftpflicht
Führt eine Entscheidung des Vorstands zu einem finanziellen Schaden des Vereins oder Dritter, greift die Versicherung.
Schutz für Ehrenamtliche
Wer ehrenamtlich als Vereinsvorstand tätig ist, kann persönlich für Fehler haften. Eine Vereinsvorstand-Haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen im Ehrenamt.
Hans Sievers · Sachverständiger Versicherungswesen
mehr als 50 Jahre Beratungserfahrung weit über 10.000 beratene Menschen
Führt eine Entscheidung des Vorstands zu einem finanziellen Schaden des Vereins oder Dritter, greift die Versicherung.
Ansprüche von außen – z. B. durch Vertragspartner oder Mitglieder – werden abgedeckt.
Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen wird übernommen, inklusive Rechtskosten.
Wir kennen die besonderen Anforderungen von Vereinsvorständen und finden Tarife, die wirklich passen.
Viele Tarife sind speziell für gemeinnützige Vereine zu attraktiven Konditionen verfügbar.
Wir klären mit Ihnen, welchen Versicherungsschutz der Verein selbst und welchen der Vorstand persönlich benötigt.
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Ja. Vorstandsmitglieder können persönlich für Schäden haften, die sie in ihrer Amtsführung verursachen – auch wenn die Handlung im besten Glauben erfolgte.
Nicht immer. Viele Vereinsversicherungen schützen den Verein als Organisation, nicht aber die einzelnen Vorstandsmitglieder persönlich.
D&O (Directors & Officers) ist der Begriff für Managerhaftpflicht – im Vereinskontext spricht man von Vereinsvorstand-Haftpflicht. Das Prinzip ist dasselbe: persönlicher Schutz von Leitungspersonen.
Das ist variabel. Häufig zahlt der Verein die Prämie als Aufwandsentschädigung für den Vorstand. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen.