Gut zu wissen · Vorsorge

Gesperrte Konten im Todesfall: Warum Sterbegeld in 48 Stunden zahlt

Viele Menschen glauben: Wer genug auf dem Konto hat, braucht keine Sterbegeldversicherung. In der Praxis erleben wir regelmäßig das Gegenteil — denn im Todesfall kommt an dieses Geld zunächst niemand heran.

Das Problem: Die Konten sind gesperrt

Nach einem Todesfall sperren Banken die Konten des Verstorbenen. Angehörige kommen in der Regel erst mit einem Erbschein an das Guthaben — und bis der ausgestellt ist, können Wochen oder Monate vergehen.

Die Bestattung muss aber sofort bezahlt werden. Die Kosten dafür tragen die Angehörigen: In Deutschland gilt eine gesetzliche Bestattungspflicht der Familie. Selbst wenn das Sozialamt zunächst einspringt, holt es sich die Kosten in der Regel von den Angehörigen zurück.

Die Lösung: Sterbegeld zahlt gegen die Sterbeurkunde

Eine Sterbegeldversicherung funktioniert anders als Konto, Depot oder Lebensversicherung mit hoher Summe: Die bezugsberechtigte Person erhält das Geld direkt — bei üblichen Summen in der Regel binnen 48 Stunden, allein gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Kein Erbschein, kein Nachlassverfahren.

Ein weiterer, wenig bekannter Vorteil: Das angesparte Guthaben einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung ist in bestimmtem Umfang pfändungsgeschützt und wird beim Sozialamt als Schonvermögen behandelt — es bleibt also auch dann erhalten, wenn im Pflegefall das übrige Vermögen aufgebraucht werden muss.

Worauf Sie achten sollten

Aus unserer Beratungspraxis drei Punkte, die immer wieder übersehen werden:

  • Bezugsberechtigung eintragen und die Person darüber informieren — sonst weiß im Ernstfall niemand von dem Vertrag.
  • Vorsicht bei bestellten Betreuern oder Verwaltern: Eine Sterbegeldversicherung darf nicht vorschnell gekündigt werden — genau dafür ist sie geschützt.
  • Auf das Verhältnis von Beiträgen und Leistung achten: Nicht jeder Tarif am Markt ist fair kalkuliert. Wir vergleichen unabhängig.

Es geht beim Sterbegeld nicht darum, ob Vermögen da ist — sondern ob es im entscheidenden Moment verfügbar ist. Wir prüfen gern, ob und in welcher Höhe eine Absicherung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Hans Sievers

Hans Sievers

Aufsichtsrat, Sachverständiger Versicherungswesen und Makler

Nils Hammelstein

Nils Hammelstein

Versicherungsmakler

Christel Frauenrath-Sievers

Alleinvorstand

InterInsur AG · Markt 2, 47661 Issum

  • Kundenbeziehungen seit über 50 Jahren
  • Der gesamte Markt im Vergleich — nicht 2–3 Gesellschaften
  • Beratung ohne Verkaufsziele
  • Vor Ort in Issum — im ersten Termin wird nichts unterschrieben