Gut zu wissen · Kfz
Schadenfreiheitsklassen übernehmen: Das unterschätzte Familienerbe
Wer 30 Jahre unfallfrei gefahren ist, hat sich einen der größten Rabatte der Kfz-Versicherung erarbeitet. Was viele nicht wissen: Diese Schadenfreiheitsklasse muss nicht verfallen — sie kann in der Familie weitergegeben werden.
Warum das bares Geld wert ist
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt maßgeblich den Beitrag: Ein Fahranfänger startet in einer niedrigen Klasse und zahlt oft ein Mehrfaches dessen, was ein langjährig unfallfreier Fahrer für dasselbe Auto zahlt.
Gibt ein Elternteil oder Großelternteil den Rabatt weiter — etwa wenn das Auto abgemeldet wird oder nach einem Todesfall — springt der Übernehmende sofort in eine deutlich günstigere Einstufung.
Die Spielregeln
Die Übertragung ist an Bedingungen geknüpft, die je nach Versicherer variieren:
- Übertragen wird meist nur innerhalb der Familie (Kinder, Enkel, Ehepartner) oder an Personen in häuslicher Gemeinschaft.
- Der Übernehmende kann in der Regel nur so viele schadenfreie Jahre anerkannt bekommen, wie er selbst den Führerschein besitzt.
- Nach einem Todesfall gelten Fristen — wer zu lange wartet, verliert den Rabatt. Deshalb früh kümmern.
- Der Abgebende verliert seine SF-Klasse dauerhaft: Die Entscheidung sollte durchdacht sein.
Unser Umgang damit
Wenn in unseren Kundenfamilien jemand verstirbt oder sein Auto abgibt, sprechen wir das Thema aktiv an: Erst das Beileid, dann die Frage, ob Sohn, Tochter oder Enkel den erarbeiteten Rabatt übernehmen können. Das gehört für uns zur Betreuung dazu — es geht um viel Geld, und die Fristen laufen.
Bevor eine über Jahrzehnte erfahrene SF-Klasse verfällt: Rufen Sie uns an. Wir prüfen, wer sie in Ihrer Familie übernehmen kann und wickeln die Übertragung mit dem Versicherer ab.